Information über die Rauchmelderpflicht in Bayern

  • besteht seit 25. September 2012
  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

  • alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
  • alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden. 

 

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

mindestens Vorgeschrieben ist laut Gesetz folgendes:

  • mind. 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer
  • mind. 1 Rauchmelder in jedem Schlafzimmer
  • mind. 1 Rauchmelder in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat

 

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder verantwortlich?

  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
  • Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

 

 

Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt, welche Sie unter diesem link finden können.